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Alt 21.03.2006, 06:45   #1 (permalink)
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Renommee-Modifikator: 23 morf hat erst 1nen Punkt,...er hat wohl weder Freunde noch Feinde die Ihn bewerten *g*
Standard Internationaler Strafgerichtshof vernimmt erstmals Angeklagten

Internationaler Strafgerichtshof vernimmt erstmals Angeklagten

Zum ersten Mal seit seiner Einsetzung vor fast vier Jahren hat unterdessen der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag am Montag einen Angeklagten vernommen. Der kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga wird beschuldigt, Kinder im Alter von weniger als 15 Jahren für seine Miliz angeworben und in Kämpfen eingesetzt zu haben. Nach dem Statut des Gerichtshofs ist dies ein Kriegsverbrechen.

Das Gericht befasst sich auf ausdrückliches Ersuchen der Regierung der Demokratischen Republik Kongo mit Straftaten während des Bürgerkrieges in dem Land. Der 45-jährige Rebellenführer Lubanga war am vergangenen Freitag mit einer französischen Militärmaschine nach Rotterdam geflogen und dann in das Gefängnis des Gerichts in Den Haag gebracht worden.

Bei seiner ersten Vorführung vor drei Richtern bezeichnete sich Lubanga als "Berufspolitiker". Er sei bei der Überführung in Den Haag und in der Haftanstalt korrekt behandelt worden. Sein kurzfristig ernannter Anwalt Jean Flamme (Belgien) schloss nicht aus, dass er einen Antrag auf Haftentlassung stellen werde. Er kritisierte, dass sein Mandant schon vor der Überstellung nach Den Haag längere Zeit in Kongo ohne Anklage in Haft gesessen habe.

Der Termin vor einer so genannten Vorverfahrenskammer diente vor allem der Feststellung der Personalien des Angeklagten und anderer Formalitäten. Die Kammer berief für den 27. Juni eine weitere Sitzung ein, bei der die Anklagepunkte inhaltlich erläutert werden. Erst danach wird über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden.

Im Gegensatz zum Kriegsverbrechertribunal der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien, einem Sondergericht mit klar begrenztem und zeitlich eingeschränktem Auftrag, hat das Strafgericht eine weltweite Zuständigkeit, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Es kann Haftstrafen bis zu lebenslanger Dauer aussprechen, aber nicht die Todesstrafe.


Quelle
morf ist offline  
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