| Sonstige Probleme Ihr habt Probleme mit etwas das in kein anderes Forum passt? |
12.11.2004, 15:37
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#1 (permalink)
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 Idol
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 1.629
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Teledienst Gesetz (Impressum)
Hallo,
durch das Teledienst Gesetz oder so muss ja jede Seite ein IMpressum aufweisen, kann man das auch umgehen, so das man KEIN Impressum angeben muss???
MfG  :zwinker:
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12.11.2004, 16:15
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#2 (permalink)
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 Legende
Registriert seit: 03.06.2004
Beiträge: 2.499
Renommee-Modifikator: 45 
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Zitat:
Original von Dönertier
Es muss ein Impressum bei jeder Homepage angegeben werden, da ansonsten eine Strafe droht.
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Stimmt nicht ganz. Es muss nicht zwingend ein Impressum angegeben werden, rein private WebSites sind von der Impressumspflicht befreit! Aber schon für (beispielsweise) einen Werbebanner muss man sich 'outen' 
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12.11.2004, 16:36
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#3 (permalink)
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 Idol
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 1.629
Renommee-Modifikator: 39 
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Ich bin mir da auch net so klar.. weil manche HP's, haben nur ein Kontaktformular ?
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12.11.2004, 16:36
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#4 (permalink)
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 Legende
Registriert seit: 03.06.2004
Beiträge: 2.499
Renommee-Modifikator: 45 
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Wirklich Recht hatte glaube ich keiner von uns
Zitat:
Wer ist eigentlich impressumspflichtig?
In Diskussionsforen zum Internet-Recht taucht bisweilen die Frage auf, ob für private Webmaster überhaupt eine Impressumspflicht bestehe. Schon alleine die Frage irritiert: Warum will ein (seriöser) Webmaster seine Impressumspflicht wegdiskutieren? Welche Gründe hat ein Webmaster, auf seinen Seiten seine Identität nicht angeben zu wollen?
Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der eine Webseite als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben.
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==> http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
(==> http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html)
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12.11.2004, 16:39
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#5 (permalink)
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 Idol
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 1.629
Renommee-Modifikator: 39 
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Zitat:
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Warum will ein (seriöser) Webmaster seine Impressumspflicht wegdiskutieren? Welche Gründe hat ein Webmaster, auf seinen Seiten seine Identität nicht angeben zu wollen?
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z.b wenn man eine seite gemacht hat, wo man angast haben muss das jemand zu sich nachhause kommt
Muss man den Adresse und so angeben, wenn man angst haben muss das dann jemand zu einem nach hause kommt?? rofl :zwinker:
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12.11.2004, 16:48
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#6 (permalink)
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 Legende
Registriert seit: 03.06.2004
Beiträge: 2.499
Renommee-Modifikator: 45 
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Zitat:
Die einzelnen Pflichtangaben
Folgende Angaben müssen gemacht werden:
1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.
3. Angabe des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.
4. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.
5. Register und Registernummer
Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.
8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
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http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
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12.11.2004, 16:51
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#7 (permalink)
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 Idol
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 1.629
Renommee-Modifikator: 39 
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ok danke für hilfe
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